IHRE FRAGEN RUND UM COVID-19 UND IMPFUNGEN
Antworten auf Ihre Fragen
Mir ist klar, dass es manchmal eine große Herausforderung sein kann, einen neuen Arzt aufzusuchen. Sie können jedoch versichert sein, dass Sie bei mir in guten Händen sind. Unten finden Sie einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen meiner Patienten. Dies sollte bereits sehr viele Themen abdecken. Sollte es jedoch trotzdem etwas geben, das ich nicht erwähnt habe, können Sie mich gerne fragen.
WANN, WO UND WIE KANN ICH MICH BEI DIESEM HAUSARZT IMPFEN LASSEN?
Folgende Information zu Impfungen gegen COVID-19-Infektionen ab 7.4.2021 in unserer Praxis:
Wir haben am 07.04.2021 mit dieser Impfung in unserer Praxis begonnen.
Zunächst laden wir selbst die chronisch kranken Patienten nach der Priorisierungsliste ein. Je nach Lieferumfang der Impfdosen können sich im Verlauf alle unsere Patienten impfen lassen. Erst bei der konkreten Terminvereinbarung können wir Ihnen den aktuell vorrätigen Impfstoff nennen, da wir zunächst nur wöchentlich beliefert werden.
Zum Impftermin bringen Sie bitte
• Personalausweis, Versichertenkarte
• Impfausweis (wenn vorhanden)
• Ausgefüllter Anamnesebogen und die
• unterschriebene Einverständniserklärung mit
Unter dem folgenden Links können Sie sich den Aufklärungsbogen, die Einverständniserklärung und den Anamnesebogen bitte selbst herunterladen und unterschrieben zu Ihrem Impftermin mitbringen.
Aufklärungsbogen nach Wirkstoff:
Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19:
Sollten Sie diese Möglichkeit nicht haben, melden Sie sich bitte vor Ihrer Impfung in unserer Praxis und holen sich die entsprechenden Unterlagen ab.
Weiterführender Link zum Thema:
ICH BIN MIR NICHT SICHER, OB ICH MICH MIT DEM CORONAVIRUS INFIZIERT HABE. WAS SOLL ICH JETZT TUN?
Generell sollten Sie dann den Kontakt zu anderen Personen meiden, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome haben. Einen Arztbesuch sollten Sie in Erwägung ziehen, wenn Sie unter Vorerkrankungen leiden, Kontakt zu erkrankten Personen hatten, im pflegerischen bzw. medizinischen Bereich tätig sind – und selbstverständlich wenn sich Symptome zeigen. Bevor Sie uns aufsuchen, gilt aber: Informieren Sie die uns über Ihren Verdacht. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst steht Ihnen unter der Rufnummer 116 117 zur Verfügung. Falls Sie nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland einreisen, sind Sie teilweise verpflichtet, eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten.
Da die Lage, was Corona-Maßnahmen und -regeln betrifft, sehr dynamisch ist und jedes Bundesland zusätzlich eigene Regelungen haben kann, informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierungen über die aktuell geltende Lage. Alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen finden Sie zudem auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
BESTEHT IN DER ARZTPRAXIS EINE HOHE ANSTECKUNGSGEFAHR MIT COVID-19?
„Das Robert Koch-Institut empfiehlt, dass Personen mit Atembeschwerden, potenziell COVID-19-Erkrankte sowie Personen mit bestätigter COVID-19-Infektion nicht in der regulären Sprechstunde behandelt werden.“
Potenziell erkrankte Personen werden daher gebeten, zunächst telefonisch Kontakt zu ihrem Haus- oder Kinderarzt aufzunehmen, der dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Inzwischen wurden in vielen Bundesländern spezielle Corona-Schwerpunktpraxen eingerichtet, an die Patienten bei Verdacht auf Corona verwiesen werden können.
Auch für die reguläre Sprechstunde haben wir mittlerweile organisatorische Vorkehrungen getroffen und die Hygienemaßnahmen intensiviert, sodass das Ansteckungsrisiko in der Praxis sehr gering ist. Von uns werden teilweise zusätzliche Sprechstunden eingerichtet, die Patienten werden gegebenenfalls einzeln in die Praxis bestellt.