STELLEN SIE UNS IHRE FRAGEN
Antworten auf häufig gestellte Fragen
WIE VERLÄUFT DAS GESPRÄCH ZWISCHEN MIR (PATIENT*IN) UND DEM ARZT AB UND WIE BEREITE ICH MICH DARAUF VOR?
Arzt-Patienten-Gespräch
Berichten Sie ausführlich von Ihrem gesundheitlichen Problem. Tun Sie dies, aber möglichst ohne Umschweife, kommen Sie rasch zum Punkt.
Schildern Sie Ihre Beschwerden genau – auch Symptome, von denen Sie annehmen, dass sie mit Ihrer Erkrankung nichts zu tun haben.
Informieren Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt auch über bekannte Allergien, Vorerkrankungen und über die Medikamente, die Sie einnehmen (auch die rezeptfreie Medikamenten: Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminpräparate, pflanzliche, homöopathische oder andere alternative Heilmittel).
Erzählen Sie auch von Ihren Lebensumständen: z.B. etwaige Probleme mit Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber, Konflikte in der Familie etc.
Wenn Sie während des Gesprächs etwas nicht verstehen, fragen Sie nach.
Weitere Überlegungen zu ihrer Vorbereitung:
Zur Medikamentenliste: Erstellen Sie eine Liste mit allen Medikamenten (inklusive der jeweiligen Dosierung), die Sie einnehmen. Das gilt sowohl für rezeptpflichtige Medikamente als auch für rezeptfreie Präparate aus der Apotheke, wie beispielsweise pflanzliche oder homöopathische Arzneien etc. Erwähnen Sie auch, ob Sie Nahrungsergänzungsmittel aus der Apotheke oder Drogerie einnehmen.
Zu bereits getätigten Behandlungen: Informieren Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt über laufende und neu hinzugekommene Therapien. Gemeint sind damit auch komplementärmedizinische Behandlungen wie Akupunktur oder Osteopathie oder nichtärztliche Behandlungen
Gesundheitspass: Falls Sie einen Gesundheitspass oder ein Gesundheitstagebuch haben (z.B. Diabetes-, Herzschrittmacher-Pass oder Schmerztagebuch), nehmen Sie auch diese Unterlagen mit. Insbesondere bei Vorsorgeuntersuchungen, bei Verletzungen, bei Erstkontakten ist das Mitbringen des Impfpasses sinnvoll.
Patientenverfügung: Sollten Sie eine Patientenverfügung durchgeführt haben, in der Sie Behandlungen, die Sie nicht wünschen, beachtlich oder verbindlich festgelegt haben, dann sollten Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt informieren
Vorsorgevollmacht: Sollten Sie eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht erstellt haben, die dann wirksam wird, wenn Sie für wichtige Entscheidungen nicht in der Lage sind, könnte ein Vermerk in der Arztkartei unter bestimmten Umständen hilfreich sein.
e-card bzw. Krankenkassenkarte nicht vergessen!
Fragen: Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach und machen Sie sich nach Bedarf Notizen. Wenn nötig, bringen Sie zu Ihrer Unterstützung eine Vertrauensperson mit.
MUSS ICH FÜR EINE KRANKSCHREIBUNG DERZEIT IN DIE SPRECHSTUNDE KOMMEN?
Nein. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind seit 19.10.2020 Krankschreibungen nach ausschließlich telefonischer Rücksprache für Versicherte mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, bundesweit wieder möglich. Diese Regelung soll mindestens bis zum 30. Juni 2021 gelten.
Wer also entsprechende Krankheitssymptome hat, muss nicht mehr selbst in die Praxis kommen, sondern kann sich von seinem Hausarzt nach einem telefonischen Gespräch krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt dann für sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Erkältungsbeschwerden bei Kindern.
Personen, bei denen ein Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung besteht oder die Kontakt zu einer an COVID-19-Erkrankten Person hatten, sollen weiterhin zunächst in der Arztpraxis anrufen, um das individuelle Vorgehen abzustimmen.
KANN ICH EINE VIDEOSPRECHSTUNDE IN ANSPRUCH NEHMEN?
Die Videosprechstunde stellt eine sehr gute Alternative zum Praxisbesuch dar.
Dank der Sprechstunde, die online stattfindet, müssen Arzt und Patient nicht mehr in jedem Fall gemeinsam in der Arztpraxis sein. Es kann auf kurzem Wege eine Einschätzung des Arztes eingeholt werden, das erspart Anfahrtswege, vermeidet volle Wartezimmer und Ansteckungsgefahr. Ein wesentlicher Vorteil in Zeiten von Corona.
WELCHE TECHNIK IST NÖTIG, UM ONLINE EINEN ARZTTERMIN WAHRZUNEHMEN?
Sie brauchen dafür in der Regel nur einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung. Das Gespräch läuft über einen von der Praxis beauftragten Videodienstanbieter, der bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt.